Erst nach umfangreicher Prüfung wird durch die zuständige Oberfinanzdirektion die Erlaubnis zur Leitung einer Beratungsstelle erteilt.
Daher verfügt jeder unserer Beratungsstellenleiter/-in über umfassende Kenntnisse im Steuerrecht. Die ständigen Änderungen und Neuerungen im Steuerrecht erfordern kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Nur so ist eine optimale Beratung der Mitglieder gewährleistet.